Unsere Reise- und Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit dem Formular im Reisekatalog (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünschen geschlossen werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach erhält der Reisende die vollständige Reisebestätigung.
b) An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage gebunden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen. Für deren Vertragsverpflichtung hat der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einzustehen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch das Reisebusunternehmen Daniel Jahn bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung
zur Reise zum Vertragsabschluss.
c) Telefonisch nimmt das Reisebusunternehmen Daniel Jahn, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor, auf die hin der Reisevertrag durch die schriftliche Reiseanmeldung, die der Reisende unverzüglich unterschrieben zurückzuleiten hat und die Reisebestätigung geschlossen wird. Reicht der Reisende die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zugang der Reiseanmeldung zurück, so kann das Reisebusunternehmen Daniel Jahn von der Reservierung Abstand nehmen, sofern es der Reisende nach Aufforderung wiederum unterlässt, die Reiseanmeldung unterschrieben zurückzuschicken. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt.
2. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
a) Das Reisebusunternehmen Daniel Jahn unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweils erforderlichen Einreisedokumente wie z. B. Pass und Visum (einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente) und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (Impfungen etc.) durch den dem Reisenden überlassenen Prospekt oder vor Buchung bzw. vor Reisebeginn (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
b) Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziffer 2. a) hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich das Reisebusunternehmen Daniel Jahn nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
c) Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. kein gültiges Visum oder fehlende Impfung) gelten die Rücktrittsbedingungen entsprechend.
3. Zahlung
a) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 15 % des Reisepreises pro Person nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu zahlen. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen die Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen
zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr gem. Ziffer 12. a) abgesagt werden kann.
b) Vertragsabschlüsse innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des
Sicherungsscheines.
c) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 EURO nicht übersteigt.
d) Erfolgt die Zahlung nicht vollständig und pünktlich, hat das Reisebusunternehmen Daniel Jahn das Recht, nach Mahnung und Fristsetzung seinerseits vom Vertrag zurückzutreten und Ersatzanspruch in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren zu verlangen.
4. Leistungen
a) Hotel- und Programmänderungen aus organisatorischen Gründen vorbehalten. Änderungen der Angaben und der Preise (siehe Prospekt/Katalog) ebenso vorbehalten. Hierüber informiert spätestens zum Reiseantritt das Reisebusunternehmen Daniel Jahn. b) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der bei Vertragsschluss maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
c) Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt in der Regel in der Reihenfolge des Einganges der Buchungen, ist aber nicht Vertragsbestandteil. Veränderungen sind aus beförderungstechnischen Gründen möglich. Das Reisebusunternehmen Daniel Jahn bemüht sich um die Einhaltung der ursprünglich vergebenen Sitzplätze.
5.Preisänderungen a) Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate, kann das Reisebusunternehmen Daniel Jahn Preiserhöhungen bis 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie
sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil
konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 5.a) zulässige Preisänderung hat das Reisebusunternehmen Daniel Jahn dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.
c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn das Reisebusunternehmen Daniel Jahn in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem
Angebot anzubieten
d) Die Rechte nach Ziffer 5.c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung vom Reisebusunternehmen Daniel Jahn diesem gegenüber geltend zu machen.
6. Leistungsänderungen
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reisebusunternehmen Daniel Jahn nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat das Reisebusunternehmen Daniel Jahn dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu erklären.
c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn das Reisebusunternehmen Daniel Jahn in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot zu offerieren. Ziffer 5.d) gilt entsprechend.
d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
7. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise
Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen: a) Busreisen
• bis 4 Wochen vor Reisebeginn 10 % mind. 25,-Eur
• ab 28. Kalendertag bis 22. Kalendertag vor Reisebeginn 25 %
• ab 21. Kalendertag bis 15. Kalendertag vor Reisebeginn 50 %
• ab 14. Kalendertag bis 7. Kalendertag vor Reisebeginn 75 %
• ab 6. Kalendertag bis 1. Kalendertag vor Reisebeginn 90 %
• Rücktritt am Abreisetag oder bei Nichtanreise 100%
b) Bei Stornierung von Reisen, in deren Leistungen bzw. Zusatzleistungen Eintrittskarten enthalten sind, ist ab 60 Tage vor Reisebeginn zu den üblichen Stornierungsgebühren der volle Preis der Eintrittskarte zu entrichten, sofern diese
nicht anderweitig genutzt werden kann.
c) Erfolgt die Stornierung einer Buchung nur teilweise (Anzahl, Personen, Leistungen),beziehen sich obige Entschädigungssätze auf die Differenz der Rechnungssummen.
d) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung
bei Reisebusunternehmen Daniel Jahn.
e) Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
f) Auf den Nichtantritt der Reise wird die Ziffer 7 entsprechend angewandt.
g) Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird daher dringend empfohlen.
8. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des
Reisenden Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann das Reisebusunternehmen Daniel Jahn bei Vornahme entsprechender Umbuchungen etc. eine Bearbeitungsgebühr von pauschaliert 20 EURO verlangen. Umbuchungen, die später als 28 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
10. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so ist das Reisebusunternehmen Daniel Jahn verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Ersatzreisende
a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und das Reisebusunternehmen Daniel Jahn der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht.
b) Der Reisende und der Dritte haften das Reisebusunternehmen Daniel Jahn als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert auf 20 EURO.
11. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
a) Das Reisebusunternehmen Daniel Jahn kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für das Reisebusunternehmen Daniel Jahn und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Das Reisebusunternehmen Daniel Jahn steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
b) Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.
12.Mindestteilnehmerzahl
a) Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis vier Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann
das Reisebusunternehmen Daniel Jahn erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl von 25 zahlenden Personen nicht erreicht ist und die Reise nicht durchgeführt wird.
b) Das Reisebusunternehmen wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 12. a) unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis vier Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.
c) Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn das Reisebusunternehmen Daniel Jahn in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
d) Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 12. c) unverzüglich nach Zugang der Erklärung vom Reisebusunternehmen Daniel Jahn diesem gegenüber geltend zu machen.
e) Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 12. c) Gebrauch, ist der vom Reisenden bereits gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
13. Kündigung infolge höherer Gewalt a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung (z.B. Entzug der Landerechte, Grenzschließung),
Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Fälle berechtigen beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages.
b) Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 j Abs. 2 BGB.
c) Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
d) Informationspflichten des Reisebusunternehmen Daniel Jahn bleiben im Übrigen unberührt.
14. Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden a) Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe (Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen.
b) Reisemängel sind dem Reiseleiter, dem Busfahrer oder beim Reisebusunternehmen Daniel Jahn direkt anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist . Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
c) Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder Mängel aufweist, er dem Reisebusunternehmen Daniel Jahn eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und das Reisebusunternehmen Daniel Jahn bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl.Ziffer 14. a)) sorgt.
15. Haftungsbeschränkung
a) Die vertragliche Haftung vom Reisebusunternehmen Daniel Jahn für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn das Reisebusunternehmen Daniel Jahn für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diese beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich das Reisebusunternehmen Daniel Jahn gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen oder auf die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
c) Alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen das Reisebusunternehmen Daniel Jahn aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.
16. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Durchführung der Reise– ausgenommen Körperschäden – hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reisebusunternehmen Daniel Jahn geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
b) Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 16.a) – ausgenommen Körperschäden – verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, jedoch mit der Einschränkung, dass diese Verjährungsfrist von einem Jahr nicht vor Mitteilung eines Mangels an das Reisebusunternehmen Daniel Jahn durch den Reisenden beginnt. Bei grobem „eigenem“ Verschulden sowie bei Arglist verjähren die in Ziffer 16.a) betroffenen Ansprüche in drei Jahren. Adresse, Gerichtsstand, Preisangaben und Stand Sofern nicht anders ausgewiesen, sind alle Preisangaben des Kataloges in Euro. (Stand: Mai 2012)
Ihr Reisbusunternehmen Daniel Jahn
Mügelner Str. 232 04749 Ostrau
Telefon: (03 43 62) 37 920 | Telefax: (03 43 62) 37 930
E-Mail: jahn.daniel@t-online.de